Vorwürfe der Vetternwirtschaft bei den Grünen und Klimawandelleugnern in der FDP

Die Meldungen überschlagen sich.

Patrick Graichen, ehemals Leiter der Agora Energiewende und heute Staatssekretär bei Robert Habeck, steht im Mittelpunkt.

Ihm wird vorgeworfen, dass er Gutachten und Postenbesetzungen nach Vetternwirtschaft-Manier mache, sowie eine Postenbesetzung an einen Freund vergeben würde.

Ob dies tatsächlich der Wahrheit entspricht mögen andere entscheiden.

Klar ist, dass viele Medien und die Opposition die Vorwürfe nun nutzen, um den grünen Klimaminister Habeck selbst in Schwierigkeiten zu bringen. Viel zu viel hat er bereits aus Sicht der fossilen und atomaren Wirtschaft am Umschwung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bewirkt. Zu sehr haben sich die klimaschädlichen Energieunternehmen aus den Sektoren Erdöl, Erdgas, Kohle und Atom an den unter Kanzlerin Merkel vollzogenen Abschwung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien gewöhnt und so ihre Geschäftsmodelle geschützt gesehen.

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Neue Beschlüsse zum Klimaschutz und Erneuerbare Energien aus Berlin und Brüssel – wie wirksam sind sie?

In den letzten Tagen überschlugen sich die Beschlüsse aus Brüssel und dem Koalitionsausschuss zu den Themen Klimaschutz und Erneuerbare Energien. Scheinbar ein gutes Zeichen – doch leider immer noch nicht ausreichend.

Die EU-Richtline für Erneuerbare Energien (RED III)

Nach zwei Jahren Verhandlungen im Trialog (also als gemeinsame Entscheidung von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat) wurde eine Einigung zur neuen Richtlinie für den Ausbau der Erneuerbare Energien (RED III) erzielt. Doch ist die Anhebung des Zieles zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2030 von 32% auf 45% wirklich so „ambitioniert“, wie PolitikerInnen und Presse verkünden?

  • Genehmigungsfristen: Einzelne Bereiche der RED III werden den Ausbau der Erneuerbare Energien beschleunigen und können gute Wirkung entfalten: etwa die Einführung von verkürzten Genehmigungsfristen für Wind- und Solaranlagen.
  • Biogasanlagen: Für Biogasanlagen ist dagegen die rückwirkende Einführung neuer Treibhausgasminderungskriterien als Vergütungsvoraussetzung bedrohlich für den Fortbestand bestehender Anlagen. Dass nun für Bestandsanlagen höhere Anforderungen als für neu gebaute Anlagen gelten sollen, ist nicht nachvollziehbar. Möglicherweise wird dies auch gerichtlich überprüft werden, da es sich hier eigentlich um einen grundgesetzlich verbotenen rückwirkenden Eingriff in das Eigentum handeln dürfte.
  • Holz: Erleichterung herrscht in der Holzbranche, dass Holz weiterhin als Erneuerbare Energie eingestuft wird. Es wäre absurd gewesen, jetzt z.B. kleine Holzfeuerungen auszuschließen, wo es doch darum gehen muss, klimaschädliche Erdgas- und Erdölheizungen möglichst schnell zu ersetzen. Gleichwohl müssen alle Holzfeuerungen darauf achten, dass nur Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft, also kein Kahlschlagholz verwendet und beste Rauchgasreinigung eingesetzt wird, damit gesundheitsschädliche Feinstaubemissionen weitgehend vermieden werden. Für diese Kriterien hätten die Anforderungen in der RED III durchaus schärfer sein müssen.
  • Wasserstoff aus Atomenergie: Frankreichs Anliegen, Wasserstoff aus Atomenergie auch als grüne Energie zu bezeichnen, wurde insofern abgewehrt, da die Umsetzungshürden so hoch sind, dass es dazu nicht kommen wird. Das ist positiv zu bewerten.
  • Umsetzung: Leider bewirken EU-Richtlinien noch lange keine Umsetzung in nationales Handeln. Deutschland hat die Pflicht aus der 2019 erlassenen RED II zum Energy Sharing immer noch nicht in nationales Gesetz umgesetzt. Dies wäre aber fundamental für den beschleunigten Ausbau der dezentralen Erneuerbaren Energien.
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